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Wie Lange Dauert Es Bis Eine Anzeige Kommt

  1. Dani20

    Ein Bekannter wollte von mir wissen wie lange es von der Anzeige bis zur Verhandlung dauert. Wie er auf der Polizei state of war hat man ihm gesagt dass er in den nächsten Tagen einen Brief vom Gericht bekommen wird. Das state of war Anfang September. Seitdem hatte er nichts mehr von dieser Sache gehört.
    Da ich ihm mit einer Antwort nicht dienen konnte frag ich mal euch.

    Herzlichen Chilly!
    Daniela:rolleyes:

  2. Berthold

    Wir haben Anfang Juni einen Verkehrsrowdy angezeigt, im Spätsommer/Herbst kam dann eine Vorladung zwecks Zeugenaussage bei der Polizei. Seitdem ist nichts mehr gekommen.
    As well, das kann dauern. Am besten ein Gedächtnisprotokoll über alles mit möglichst vielen Details anfertigen, bevor sie verloren gehen und man sich vielleicht selbst in Widersprüche verwickelt.
  3. DerStefan

    VIP

    Bei der Katharina hats etwa ii Monate gedauert, bis der "Täter" ausgeforscht werden konnte - und die Gerichtsvorladung kam dann etwa 4 Monate später....
  4. croire

    Bertholds Tipp mit Gedächtnisprotokoll ist gut ... allein im Verwaltungsstrafrecht ist die absolute Verjährungsfrist mit 3 Jahren ab Tat. In dem Bereich, in dem ich arbeite(te ... bin ja in Karenz momentan *g*) gabs nicht nur eine Verhandlung die kurz vor der absoluten Verjährung verhandelt wird :(.

    Mit Gerichtsdingen kenn ich mich nicht aus.

    LG Elisabeth

  5. Berthold

    Ja. Und erinner dich nach 3 Jahren noch an alle Details ... und ein geschickter Anwalt stellt dich dann als unglaubwürdig hin.
    Ich hätt es mir im Fall mit dem Verkehrsrowdy auch gewünscht ... nach der zeugenaussage sind GGin un ich draufgekommen, daß wir in ein paar Sachen verschiedener Meinung waren (sind ja getrennt einvernommen worden und durften uns nicht absprechen).
    Am 4. Dezember war ich einziger Zeuge bei einem VU mit Personenschaden ... fuhr grad hinter einem Radfahrer her, der ohne Feindeinwirkung oder erkennbaren Grund einen Salto auf eine betonabsperrung machte - Rippenbrüche. Die Gendarmerie hat gesagt, sie werden sich in den nächsten Tagen zwecks einer Aussage bei mir melden - jetzt ist ein monat vorbei, nix. Aber diesmal bin ich vorbereitet, meine Aussage hab ich am nächsten Tag gleich getippt und abgespeichert. dice können sie 1:1 so übernehmen.
  6. Q

    Beim "Privatvernadern" gibt es auch ein grundsätzliches "Problem" - oder Rechtsschutzinstrument, wie immer man es sieht: dice Aussagen des Anzeigenden sind gegenüber denen des Angezeigten nicht "privilegiert" wie bei einem Polizisten, d.h. wenn ich behaupte, der x chapeau mich geschnitten, und der x sagt, es war nicht so, passiert gar nix, weil Aussage gegen Aussage steht.

    Zum Zweiten: im Verwaltungsstrafrecht steht dice Behörde (ebenfalls zu Recht) auf dem Standpunkt, dass der Anzeigende über den Ausgang des Verfahrens grundsätzlich nicht zu informieren ist, wenn er daran kein die Neugier übersteigendes Interesse glaubhaft machen kann.

    Und noch ein Drittes, wichtiges Prinzip: niemand lid einen subjektiven, durchsetzbaren Anspruch auf Verfolgung eines Straftäters. Das ist Sache der Behörde, die auch einfach untätig bleiben kann.

  7. Soph

    Das Lokal unter uns wurde schon mehrmals angezeigt (insgesamt mit allen Parteien im Haus 8 mal), von uns einmal im April, einmal im Mai und einmal im August. Von keinen der drei Anzeigen ist jemals irgendwas gekommen. Auf der Polizei heißt's nur, das sei weitergeleitet und in Arbeit. :rolleyes:

    Lg,
    Margit

  8. Q

    Wie vielleicht wenig bekannt ist, ist die Polizei, also die Bundessicherheitswache bzw. die Gendarmerie, ja auch nicht für die Weitervoerfolgung von Anzeigen zuständig. Probleme mit einem Lokal werden von der Gewerbeaufsicht abgehandelt. In nicht akuten Fällen ist es daher sinnvoller, die Anzeigen gleich bei der Gewerbebehörde und nicht beim Polizeinotruf zu deponieren.
  9. Soph

    Naja, Q, wenn aber mitten in der Nacht Besoffene den Dart-Automaten aus dem Fenster werfen und so Scherzerl, und ich denen die Polizei schicke, und die einen Tatbestand feststellen und eine Anzeige schreiben....Tjo. Sicher könnt' ich am nächsten Tag noch auf's Gewerbeamt marschieren. Aber Anzeige ist Anzeige. Oder lieg ich da falsch?

    Lg,
    Margit

  10. Q

    Grundsätzlich nicht. Aber bei der Wiener Sicherheitswache kann das nicht schaden, deren Selbstverständnis ist obrigkeitlich, nicht bürgernah. Wenn du ans Gewerbeamt (d.h. in Wien das Magistratische Bezirksamt) eine Anzeige machst und dabei den Polizeieinsatz erwähnst, können dice sich nämlich damit herumschlagen, das angereiste Wachzimmer zu einem Einsatzbericht zu motivieren. Und die sitzen im Gegensatz zu dir am längeren Ast.
  11. Soph

    Hm.
    Das wäre natürlich ein Ansatz, den wir noch nicht probiert haben. Ansonsten sind wir eh mit unserem Latein then ziemlich am Ende.
    (Übringens wohnhaft in Steyr ;))

    Lg,
    Margit

  12. Hallo Daniela!

    Ich weiß ja nicht welche Anzeige du meinst. Ich erzähl mal wie es bei mir war. Mein Ex und meine "Complain" wurden im Juni 1997 angezeigt, im Dezember 1997 die erste Verhandlung. Da wurde dann aufgrund Einholung weiterer Gutachen und Beweise alles nochmals retour geschickt zum Untersuchungsgericht.
    Im April 1998 dann dice nächste Verhandlung.
    Die ersten Urteile fallen - Einsprüche seitens der Anwälte und Staatsanwaltschaft.
    Im März 1999 fallen dann endlich dice rechtskräftigen Urteile beim OGH Wien.
    Weiß nicht ob ich dir helfen konnte.

    Lg.

    Kerstin

  13. susanne.f

    wir waren im juni 2002 zeugen bei einem autounfall, bei dem 2 fifteen jährige mädels niedergefuhren wurden. 2-3 wochen später vorladung bei der polizei wegen aussage. die meinten, es käme 100000%ig zu einer verhandlung. bis heute war noch nichts!
  14. Sonschi

    Na danke was ist denn das? "Scheiß-Polizisten-Syndrom"???
  15. DerStefan

    VIP

    Wenn eine Person eine Straftat begeht und das von einer anderen Person (oder der Person selbst) zur Anzeige gebracht wird, dann ist die Polizei verpflichtet, die Anzeige entgegenzunehmen und Ermittlungen zu führen. Sprich der Sachverhalt wird aufgenommen, Täter ausgeforscht, Zeugen einvernommen, etc. Wer nun im ersten Schritt als Zeuge einvernommen wird, obliegt dem dem ermittelten Beamten.
    Sobald alle Ermittlungen abgeschlossen sind, wird der Akt der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese entscheidet dann, ob ein Strafverfahren ausichtsreich ist - oder nicht. Sehr viele Anzeigen werden einfach zurückgelegt (weil aussichtslos - sprich Aussage gegen Aussage, often bei Verkehrsunfällen, etc.). Die Beteiligten werden darüber informiert und bekommen die Möglichkeit, sich "auf eigene Kosten" zivilrechtlich als Nebenkläger zu beteiligen.

    So schaut's aus.

  16. Q

    Nein Sonscherl, das ist es ganz und gar nicht. Nur will sich bei mir dieses "Freund und Helfer"-Gefühl nicht recht einstellen, wann immer ich mit ihnen in Berührung komme.
  17. Q

    In der grauen Theorie, ja. In der Praxis landen alle Verwaltungssachen ung'schaut bei der verfolgenden Behörde (in Wien bei der zuständigen Bundespolizeidirektion oder beim Magistrat). Bei den gerichtlichen Dingen kenn ich mich nicht so aus, ich nehme aber an, dass die postwendend bei der Kriminalpolizei landen. Die Uniformierten tun da gar nix.
  18. Sonschi

    Gut, dagegen kann ich auch naught machen, aber deine obige Aussage ist für mich genauso fair als würde ich behaupten, dass Consulter/Computerfachleute möglichst viel unverständlichen Unsinn von sich geben und sich bewusst komplex-kompliziert ausdrücken um intelligenter/einzigartiger zu wirken. Und tatsächlich kenne ich eine Menge Consulter bei denen sich genau das Gefühl sehr rasch einstellt.....
  19. Iris0205

    Also diesbezüglich kann ich nur sagen, dass je nach Art des "Verbrechens" eine Gerichtsverhandlung nach mindestens ii-3Monaten ist, kann aber auch bis zu einem Jahr dauern! Kenne das jedenfalls von meinem Job!

    lg iris

  20. croire

    Dice andere Seite hiezu ist, dass du gefragt wirst, warum du dich noch then gut erinnern kannst :rolleyes: (beliebte Frage von Anwälten).

    Darf ich fragen, wie's ausgegangen ist? Grundsätzlich war es - zumindest bei den Juristen, mit denen ich zusammen gearbeitet habe - besser, wenn ein paar Widersprüche (nicht gravierender Art) dabei sind ... bei abgesprochenen Sachen wurden sie leicht mißtrauisch. Die Erfahrung hab ich zumindest gemacht (10 Jahre lang).

    LG Elisabeth

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Source: https://www.parents.at/themen/dauer-von-anzeige-bis-verhandlung.27483/

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